Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1. vom 01. Januar 2025

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge von Loan Schläppi. Abweichungen von diesen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung in Schriftform.

1. Pflichten der Auftraggeber*in

1.1 Die Auftraggeberin ist verpflichtet, Loan Schläppi für die Ausführung der Arbeiten mit einem Honorar gemäss Auftrag zu entschädigen. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, das Honorar spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

1.2 Die Auftraggeber*in ist verantwortlich, dass alle für die Ausführung der fotografischen Arbeiten notwendigen Gegenstände, Lokalitäten und/oder Personen für die gesamte Dauer der Ausführung der fotografischen Arbeiten zur Verfügung stehen und deren Abbildungen zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

2. Pflichten von Loan Schläppi

2.1 Loan Schläppi ist verpflichtet, den schriftlichen Auftrag der Auftraggeberin einzuhalten. Die Gestaltung der fotografischen Arbeiten liegt im Ermessen der Fotografin, insbesondere darf die Fotografin über die künstlerische und technische Umsetzung entscheiden. Weisungen der Auftraggeberin während der Ausführung der fotografischen Arbeiten bleiben im Ermessen der Fotograf*in.

2.2 Loan Schläppi ist berechtigt, Hilfspersonen ihrer Wahl zwecks Unterstützung bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten beizuziehen.

2.3 Die fotografischen Arbeiten gelten durch die Auftraggeberin als abgenommen, sofern die Auftraggeberin nicht innert 48 Stunden, nachdem die fotografischen Arbeiten zur Verfügung gestellt wurden, mit einer schriftlichen Mängelrüge an Loan Schläppi gelangt.

3. Rechte an den Arbeiten

3.1 Die Auftraggeber*in ist verpflichtet, bei der Verwendung der fotografischen Arbeiten den Urheber wie folgt zu nennen: «Loan Schläppi».

3.2 Loan Schläppi ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Auftraggeberin auf der Website (loanschlaeppi.com) als Referenz aufzuführen und kann die fotografischen Arbeiten auf loanschlaeppi.com sowie auf den persönlichen Social Media Kanälen der Fotografin zu veröffentlichen.

3.3 Loan Schläppi bleibt Urheber der fotografischen Arbeiten. Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars räumt Loan Schläppi der Auftraggeber*in ein nicht-exklusives, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst auch künftige und derzeit noch unbekannte Nutzungsarten.

3.4 Eine exklusive oder vollständige Rechteübertragung (sog. Full-Buy-Out) sowie die Übertragung von Unterlizenzen an Dritte bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

4. Haftung

4.1 Loan Schläppi haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Jegliche weitergehende Haftung, insbesondere für leicht oder mittel fahrlässiges Verhalten, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Stornierung und Modifikation der Buchung

5.1 Die Stornierung einer Buchung ist bis 14 Tage vor dem Auftragsdatum ist ohne Kostenfolgen möglich. Stornierungen ab 14 Tagen vor Auftragsbeginn werden zu 50% in Rechnung gestellt.

6. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

6.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Ausführung der fotografischen Arbeiten unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern.